Verpackung
Spaniens EPR-Regeln fuer Verpackungen, erklaert
Das Koenigliche Dekret 1055/2022 hat die erweiterte Herstellerverantwortung auf alle Verpackungen ausgeweitet (gewerbliche und industrielle inbegriffen), und eine eigene Steuer trifft nun nicht wiederverwendbaren Kunststoff. Das musst Du wissen, wenn Du nach Spanien verkaufst.
12. Mai 2026 · 7 Min. Lesezeit
Verpackung ist der EPR-Bereich, der fast jeden erwischt, weil fast alles in einem Karton verschickt wird. Spanien hat seine Verpackungsregeln mit dem Koeniglichen Dekret 1055/2022 grundlegend ueberarbeitet und eine eigene Steuer auf nicht wiederverwendbaren Kunststoff hinzugefuegt. Zusammen haben sie neu gestaltet, was ein auslaendischer Verkaeufer tun muss, bevor Ware in den spanischen Markt gelangen kann.
Was sich mit dem Koeniglichen Dekret 1055/2022 geaendert hat
Das Dekret ueber Verpackungen und Verpackungsabfall hat die aktualisierten EU-Regeln umgesetzt und ging in einem wichtigen Punkt weiter: Es dehnte die Herstellerverantwortung ueber Haushaltsverpackungen hinaus auch auf gewerbliche und industrielle Verpackungen aus. Frueher konzentrierte sich ein grosser Teil der Pflicht auf Konsumverpackungen; jetzt fallen die Transportkartons, Palettenfolien und Grossverpackungen, die Unternehmen nutzen, eindeutig in den Anwendungsbereich. Es verschaerfte auch die Pflichten zu Registrierung, Kennzeichnung und Berichterstattung.
Wer ist Verpackungshersteller
Wenn Du verpackte Waren auf dem spanischen Markt in Verkehr bringst (einschliesslich der Sekundaer- und Transportverpackung darum herum), bist Du Verpackungshersteller. Das gilt, egal ob Du Produzent, Importeur oder Fernabsatzverkaeufer bist, der aus dem Ausland an spanische Kunden liefert. Die Verpackung, fuer die Du verantwortlich bist, ist die Verpackung, die mit Deinem Produkt in Spanien landet.
Einem SCRAP beitreten
Die meisten Hersteller erfuellen ihre Pflicht, indem sie einem kollektiven System beitreten, einem SCRAP (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor). Das System organisiert Sammlung und Recycling in Deinem Namen, und Du zahlst einen Oekobeitrag auf Basis des Gewichts und der Art des Materials, das Du auf den Markt bringst. Verschiedene Systeme decken verschiedene Materialien und Kanaele ab, das richtige haengt also davon ab, woraus Deine Verpackung besteht und ob sie fuer Haushalte, Gewerbe oder Industrie bestimmt ist.
Die Kunststoffsteuer
Getrennt vom EPR-Oekobeitrag erhebt Spanien eine besondere Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen. Sie wird pro Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs berechnet (0.45/kg zum Zeitpunkt der Erstellung) und gilt fuer die Herstellung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb dieser Verpackung. Nicht ansaessige Unternehmen, die steuerpflichtig sind, muessen in der Regel einen Vertreter in Spanien benennen und natuerlich eine spanische NIF besitzen, um sich fuer die Steuer zu registrieren.
Kennzeichnung und Berichterstattung
- Verpackungen muessen zunehmend standardisierte Angaben dazu tragen, wie sie getrennt und entsorgt werden sollen.
- Hersteller melden regelmaessig die auf den Markt gebrachten Mengen und Materialien.
- Aufzeichnungen muessen aufbewahrt werden, damit die Mengen belegt werden koennen, falls die Behoerden danach fragen.
Erste Schritte fuer einen auslaendischen Verkaeufer
- Besorge Dir eine spanische NIF (den Typ N98 fuer nicht ansaessige Unternehmen).
- Trage Dich im Herstellerregister fuer Verpackungen ein.
- Tritt dem SCRAP bei, das zu Deinen Materialien und Deinem Verkaufskanal passt.
- Registriere Dich fuer die Kunststoffsteuer, wenn Du nicht wiederverwendbaren Kunststoff auf den Markt bringst.
- Richte eine regelmaessige Meldung Deiner Mengen ein.
Die Reihenfolge ist wichtig: Keine der Registrierungen ist ohne die NIF moeglich, dort beginnt also ein Projekt zur Verpackungskonformitaet. Fuer die breitere Gruppe von Bereichen ueber Verpackungen hinaus siehe unseren Leitfaden zu den EPR-Anforderungen in Spanien.